Schuldnerberatung Unna

Ihre Schuldnerberater für NRW

Symbolträchtiges Bärengesicht für Privatinsolvenz mit professionell ausgebildetem Berater in Unna

Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen

Sie haben das Gefühl, Ihnen sitzt der Bär im Nacken?

Lassen Sie sich von uns beraten - wir helfen Ihnen weiter!

Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen

Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen - Verbraucherinsolvenz
Information

Unna - Bonn - Köln. Wer wir sind? Wir sind ein Team von kaufmännischen und juristischen Spezialisten, die seit vielen Jahren als Schuldnerberater arbeiten. Wir hören Ihnen gut zu und entwickeln dann mit Ihnen einen direkten Weg zu Ihrer Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder schlafen können!

Schuldenfrei in 3 Jahren

Was ist neu: Die Abtretungsfrist für die Verfahrensdauer ist jetzt 3 Jahre, nicht mehr 6 Jahre. Wurde dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt, so beträgt die Abtretungsfrist in einem erneuten Verfahren fünf Jahre. Die Sperrfrist wurde von 10 Jahren auf 11 Jahre angehoben, um ein erneutes Insolvenzverfahren zu beantragen. - Privatinsolvenz Kamen

 

 

Zudem verlangt der Gesetzgeber, dass die Beratung persönlich stattfindet. Ohne diese Beratung werden Insolvenzanträge immer häufiger abgelehnt!

 

Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt

 

Der Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens:

Ein kostenfreier und unverbindlicher Erstberatungstermin findet in unseren Büroräumen statt und dauert meist 1 – 2 Stunden. Wenn Sie sich dann zu unserer Beauftragung entschließen, übernehmen wir für Sie die weiteren Briefwechsel mit Ihren Gläubigern. Wir leiten das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ein. Sie müssen uns nur alle Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Sie brauchen im weiteren Verlauf keine weiteren Termine in unserem Büro wahrnehmen. Lediglich zur eventuellen Stellung eines Insolvenzantrages müssen Sie noch einmal persönlich bei uns vorstellig werden, da Sie persönlich den Antrag unterschreiben müssen.

 

Ansonsten kommunizieren wir telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen.

Fragen zur Privatinsolvenz?

Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Sie Fragen zu Ihrer Privatinsolvenz haben. Lieber einmal zu viel nachgefragt, als zu wenig.

 

Falls erforderlich, erstellen wir für Sie die P-Konto-Bescheinigung. So ist Ihr Kontoguthaben geschützt.

 

Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt. Danach werden wir Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Es wird den Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung angeboten, die mindestens dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens entspricht. Dieser pfändbare Teil des Einkommens wird (gemäß § 850 c Abs. 3 ZPO) anhand der Pfändungstabelle ermittelt. Natürlich werden Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatten) berücksichtigt. Bei Unpfändbarkeit wird eine Mindestrate von 30,00 € angeboten.

 

Die Tabelle erhalten Sie bei uns im Rahmen der persönlichen Beratung.

 

Die monatliche Rate, die dem pfändbaren Teil oder der Mindestrate von 30,00 € entspricht, wird längstens für die Laufzeit von 6 Jahren angeboten und nach Quoten auf die einzelnen Gläubiger verteilt. D. h. der Gläubiger mit der höchsten Forderung bekommt nach Quote den größten Teil der monatlichen Rate angeboten, sodass die angebotene Rate fair auf alle Gläubiger verteilt wird - Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen.

 

Stimmen alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zu, zahlen Sie, wie vereinbart die monatliche Rate, und sind nach längstens 6 Jahren schuldenfrei ohne einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz zu stellen.

Prävention: Überschuldung vermeiden

Schulden können gefährlich werden: kritisch wird es, wenn die Miete nicht mehr gezahlt werden kann und der Strom droht abgestellt zu werden.

 

Die Ursachen können vielfältig sein: stets das neueste Handy besitzen zu wollen, verführerische Handyverträge mit Flatrates, leichtsinnige Internetnutzung, Online-Einkäufe und TV-Einkäufe sowie das bargeldlose Zahlen mit Kreditkarten und auch durch betrügerische Internetanbieter. Das ist nur eine kleine Auswahl an Möglichkeiten in die Überschuldung zu kommen.

 

Die Überschuldung zieht sich durch alle Altersgruppen von ganz jungen Menschen bis zu Rentnern. Junge Menschen fallen durch ihre Unerfahrenheit schneller in die gestellten Schuldenfallen. Wie so oft im Leben gilt auch bei Überschuldung, dass nur sprechenden Menschen geholfen werden kann. Den Kopf in den Sand stecken, hilft auf Dauer nicht weiter.

 

Das Ziel der Schuldnerberatung Unna ist es, Sie dauerhaft aus der Überschuldung zu befreien und auch zukünftig Situationen zu vermeiden, die Sie in die Überschuldung treiben. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien, zukünftige Notlagen zu vermeiden.

Verbraucherinsolvenz in Kamen

Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich: Privatinsolvenzantrag)
Stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zu, scheitert dieses und wir können für Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen - Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen

 

Der Insolvenzantrag ist ein umfangreiches Antragsformular. Wir füllen es für Sie fachlich kompetent aus und sorgen für den Versand an das zuständige Insolvenzgericht.

 

Die Bearbeitungszeiten der hiesigen Insolvenzgerichten in Unna, Bonn und Düsseldorf (NRW, sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler und Cochem (Rheinland-Pfalz) sind erfreulicherweise sehr kurz. Normalerweise werden Verbraucherinsolvenzverfahren innerhalb von 1 bis 3 Wochen eröffnet.

 

Sie brauchen dabei im Regelfall nicht an einem gerichtlichen Termin teilnehmen. Der zuständige Richter fasst einen Beschluss und ordnet Ihnen einen Insolvenzverwalter bei. Sie werden hierüber schriftlich per Post in Kenntnis gesetzt.

 

Der Insolvenzverwalter prüft anhand des durch uns ausgefüllten Antrages, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das die bescheidene Lebensführung übersteigt. Dazu zählen beispielsweise Immobilien, Grundstücke, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände usw.. Dieses Vermögen würde verwertet werden. Auch der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens müsste von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

 

 

Während des Insolvenzverfahren sind Sie zur Mitwirkung gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet. Jegliche Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation muss dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden. Anderenfalls könnte Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. - Schuldenfrei in 3 Jahren Kamen

Gerichtliche Schuldenbereinigung
Ein Sonderfall!

Manchmal kann es dazu kommen, dass nicht alle aber die meisten Gläubiger einem Vergleich zugestimmt haben. Wenn diese Gläubiger zusammen über 50% der gesamten Schuldensumme fordern, bietet das Gesetz eine besondere Option: das Gericht kann in einem eigenen Verfahren die fehlenden Zustimmungen ersetzen!

 

Einzelne Gläubiger können also in der Regel einen Vergleich nicht torpedieren.

 

Auf Wunsch führen wir auch dieses Verfahren für Sie durch. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie im Rahmen der persönlichen Beratung.